Familienrecht

Besonders im Familienrecht ist eine effiziente Mandatsbearbeitung elementar.

Sie benötigen nicht nur eine Anwältin, die sich konsequent und mit der nötigen Härte für Ihre Rechte einsetzt.

In erster Linie brauchen Sie Lösungen für Probleme und Herausforderungen in Ihrem individuellen familiären Kontext.

Das können sowohl (außergerichtliche) Vergleiche, als auch Beschlüsse und Urteile sein.

Sie können sich jedoch sicher sein, dass wir Ihnen immer zu dem Weg raten, der in Ihrer persönlichen Situation mit höchster Wahrscheinlichkeit zum angestrebten Erfolg führt.

Das bedeutet im Klartext zum Beispiel: Nur weil Ihr Arbeitskollege einen aufwendigen Unterhaltsprozess geführt hat, muss das nicht Ihr Weg sein.

Aufgrund langjähriger Tätigkeit im Familienrecht können Sie von hoher Expertise in den Bereichen Scheidung, Unterhaltsrecht, Sorge- und Umgangsrecht, Güterrecht, Versorgungsausgleich und Eheverträgen profitieren.

Dabei beschränken wir uns nicht nur auf die bekannten Klassiker wie Trennungs- und Kindesunterhalt oder Zugewinnausgleich.

Insbesondere Unternehmer, Beamte und Eigentümer von Immobilien benötigen oft maßgeschneiderte Speziallösungen, die tiefe Kenntnisse des materiellen Familienrechts und taktische Prozessführung erfordern.

Genau das können wir Ihnen aufgrund unserer Spezialisierung bieten.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Auch wenn niemand gerne daran denkt- es ist wichtig, für den Ernstfall vorgesorgt zu haben.

Welche ärtzlichen Maßnahmen kommen für mich in Frage? Wer soll für mich entscheiden, wenn ich es nicht mehr kann? 

Wir begleiten Sie hier umfassend: beginnend mit einer ausführlichen Beratung über die Ausarbeitung genau auf Sie zugeschnittenener Vollmachten und Verfügungen bis hin zur Hinterlegung der Dokumente im Zentralen Vorsorge Register (ZVR).

Gewalt- und Opferschutz

Sind Sie Opfer einer Gewalttat geworden? Oder haben Sie aufgrund einer angeblichen gewalttätigen Handlung ein Kontaktverbot gegen sich erhalten?

Gewaltschutz ist für uns viel mehr als nur ein prozessualer Teil des Familienrechts.

Hier muss innerhalb kürzester Zeit abgewogen werden, wie wir Ihr Recht am Besten durchsetzen können. 

Schließlich geht es oft um nicht weniger als Ihren guten Ruf, Ihre Wohnung oder Ihre körperliche Unversehrtheit.

Neben den Gewaltschutzverfahren vor dem Familiengericht kümmern wir uns selbstverständlich auch um die Durchsetzung aller weiteren Ansprüche in diesem Kontext- von den zivilrechtlichen Schadens- und Schmerzensgeldansprüchen bis hin zu einer Nebenklagevertretung im Strafverfahren.

Gesellschaftsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist das Gesellschaftsrecht. Wir beraten Sie rund um Gründung, Umgestaltung und Liquidation Ihrer Gesellschaft.

Auch bei der Gestaltung und Überprüfung von Gesellschaftsverträgen sowie von Geschäftsführerverträgen unterstützen wir Sie gerne.

Dabei haben wir alle aktuellen Gesetzesänderungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung immer im Blick, um Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Einen besonderer Fokus liegt hier auf der Verknüpfung von Familienrecht und Gesellschaftsrecht- wie Eheverträge für Gesellschafter oder der Schutz Ihrer Gesellschaft (und deren Vermögenswerten) im Scheidungsverfahren.

 

 

 

 

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